Kapitel No. 09

Charta von MITTE 21

Grundordnung des Thinktanks

Unveränderliche Grundprinzipien, Formen der Mitwirkung und Arbeitsweise — der gemeinsame Orientierungsrahmen für alle, die sich an der Arbeit von Mitte 21 beteiligen.

Präambel

Mitte 21 ist ein unabhängiger, überparteilicher Thinktank für die Gestaltung einer lernenden und zukunftsfähigen Gesellschaft.

Mitte 21 versteht die großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts weder durch starre Ideologien noch durch kurzfristiges politisches Handeln gelöst werden können. Dauerhafter Fortschritt entsteht dort, wo Freiheit, Verantwortung, wissenschaftliche Erkenntnis, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und gesellschaftlicher Zusammenhalt gemeinsam wirken.

Unsere Aufgabe ist es, Menschen unterschiedlicher Hintergründe zusammenzubringen, Wissen zu vernetzen, gesellschaftliche Entwicklungen zu analysieren und tragfähige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln.

Diese Charta beschreibt die unveränderlichen Grundprinzipien von Mitte 21. Sie bildet den gemeinsamen Orientierungsrahmen für alle, die sich an der Arbeit des Thinktanks beteiligen.

I. Grundprinzipien

Artikel 1Menschenwürde

Die Würde jedes Menschen ist unantastbar.

Jeder Mensch besitzt unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder Lebensentwurf den gleichen Wert und den gleichen Anspruch auf Achtung, Freiheit und gesellschaftliche Teilhabe.

Artikel 2Freiheit

Freiheit ist Voraussetzung für eine offene und innovative Gesellschaft.

Sie umfasst die Freiheit des Denkens, der Forschung, der Meinungsäußerung, des Unternehmertums und der persönlichen Lebensgestaltung.

Freiheit verpflichtet zugleich zur Verantwortung gegenüber anderen Menschen und den gemeinsamen Lebensgrundlagen.

Artikel 3Demokratie und Rechtsstaat

Mitte 21 bekennt sich uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zum Rechtsstaat und zur Gewaltenteilung.

Politische Veränderungen können ausschließlich auf demokratischem und friedlichem Wege erfolgen.

Artikel 4Pluralismus

Eine freie Gesellschaft lebt von der Vielfalt ihrer Menschen, ihrer Erfahrungen und ihrer Überzeugungen.

Mitte 21 versteht unterschiedliche Meinungen als Voraussetzung guter Entscheidungen.

Extremismus, politische Gewalt sowie jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind mit dieser Charta unvereinbar.

Artikel 5Wissenschaft und Erkenntnis

Gesellschaftlicher Fortschritt setzt die Bereitschaft voraus, aus Erkenntnissen zu lernen.

Unsere Arbeit orientiert sich an überprüfbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen, praktischer Erfahrung und offenem Diskurs.

Wissenschaft ersetzt keine demokratischen Entscheidungen, sie verbessert ihre Qualität.

Artikel 6Verantwortung

Freiheit und Verantwortung gehören untrennbar zusammen.

Jeder Mensch soll entsprechend seiner Möglichkeiten zum Gemeinwohl beitragen können.

Gesellschaftlicher Beitrag umfasst Erwerbsarbeit ebenso wie Familie, Pflege, Ehrenamt, Bildung, Kultur, Innovation und andere Formen gesellschaftlicher Verantwortung.

Artikel 7Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung

Der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen ist Voraussetzung dauerhafter Freiheit und gesellschaftlichen Wohlstands.

Natürliche Lebensgrundlagen, Energie, Rohstoffe, Wasser, Flächen, öffentliche Finanzen sowie menschliche Fähigkeiten sind so zu nutzen, dass ihre Leistungsfähigkeit auch für kommende Generationen erhalten bleibt.

Kurzfristiger Nutzen darf langfristige Entwicklungsmöglichkeiten nicht gefährden.

Artikel 8Die lernende Gesellschaft

Gesellschaft, Wirtschaft und Staat sind lernende Systeme.

Institutionen, Gesetze und politische Maßnahmen sollen regelmäßig überprüft, wissenschaftlich bewertet und bei Bedarf weiterentwickelt werden.

Die Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung ist unveränderlicher Bestandteil des Selbstverständnisses von Mitte 21.

Artikel 9Innovation und Fortschritt

Innovation erweitert die Möglichkeiten der Gesellschaft.

Technologischer Fortschritt entfaltet seinen gesellschaftlichen Nutzen erst dann vollständig, wenn Produktivitätsgewinne zur Stärkung von Bildung, Wissenschaft, Infrastruktur, Sicherheit, Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe beitragen.

Artikel 10Offenheit

Mitte 21 ist keiner politischen Ideologie verpflichtet.

Gute Ideen sind unabhängig von ihrer Herkunft zu prüfen.

Entscheidend sind ihre Vereinbarkeit mit dieser Charta sowie ihre wissenschaftliche, praktische und demokratische Tragfähigkeit.

II. Formen der Mitwirkung

Mitte 21 versteht sich als offene Gemeinschaft von Menschen, die Verantwortung für die Zukunft übernehmen wollen. Die Mitwirkung erfolgt entsprechend den jeweiligen Interessen, Erfahrungen und Möglichkeiten. Unterschiedliche Rollen dienen dem gemeinsamen Ziel und begründen keine Rangordnung.

Artikel 11Unterstützende

Unterstützende teilen die Grundprinzipien dieser Charta und begleiten die Arbeit von Mitte 21.

Sie verfolgen die Arbeit des Thinktanks, nehmen an Veranstaltungen teil, bringen Anregungen ein und tragen dazu bei, die Ideen von Mitte 21 in die Gesellschaft zu tragen.

Sie bilden das gesellschaftliche Fundament des Thinktanks.

Artikel 12Mitwirkende

Mitwirkende gestalten die inhaltliche Arbeit aktiv mit.

Sie beteiligen sich an Arbeitsgruppen, Projekten, Veröffentlichungen oder Diskussionsformaten und entwickeln gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.

Mitwirkende können aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung, Bildung, Kultur, Handwerk, Sozialwesen, Zivilgesellschaft oder anderen gesellschaftlichen Bereichen kommen.

Die Vielfalt ihrer Erfahrungen ist Grundlage einer lernenden Organisation.

Artikel 13Fellows

Fellows sind Persönlichkeiten mit besonderer wissenschaftlicher, beruflicher oder gesellschaftlicher Expertise.

Sie begleiten die Arbeit von Mitte 21 durch fachliche Beratung, wissenschaftliche Einordnung, strategische Impulse oder die Leitung besonderer Projekte.

Die Berufung als Fellow erfolgt aufgrund besonderer Kompetenz und persönlicher Integrität.

Fellows besitzen keine übergeordneten Entscheidungsrechte. Ihre Aufgabe besteht darin, Wissen, Erfahrung und langfristige Perspektiven in die Arbeit von Mitte 21 einzubringen.

III. Arbeitsweise

Artikel 14Zusammenarbeit

Die Arbeit von Mitte 21 beruht auf Offenheit, Respekt und der Bereitschaft zum gemeinsamen Lernen.

Unterschiedliche Perspektiven werden als Bereicherung verstanden.

Sachliche Kritik ist ausdrücklich erwünscht.

Artikel 15Unabhängigkeit

Mitte 21 arbeitet unabhängig von politischen Parteien, Unternehmen, Religionsgemeinschaften und Interessenverbänden.

Kooperationen sind willkommen, sofern die inhaltliche und wissenschaftliche Unabhängigkeit gewahrt bleibt.

Artikel 16Transparenz

Die Arbeit des Thinktanks soll nachvollziehbar und transparent erfolgen.

Positionen, Empfehlungen und Veröffentlichungen sind nachvollziehbar zu begründen und regelmäßig zu überprüfen.

Artikel 17Weiterentwicklung

Die inhaltlichen Positionen von Mitte 21 unterliegen der kontinuierlichen Weiterentwicklung.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, technologische Entwicklungen und gesellschaftliche Veränderungen sind Anlass zur Überprüfung bestehender Positionen.

Lernfähigkeit ist Voraussetzung verantwortungsvoller Zukunftsgestaltung.

IV. Schlussbestimmungen

Artikel 18Bindungswirkung

Diese Charta bildet die gemeinsame Grundlage der Arbeit von Mitte 21.

Alle Veröffentlichungen, Projekte und Initiativen des Thinktanks sollen sich an ihren Grundprinzipien orientieren.

Artikel 19Beständigkeit der Grundprinzipien

Die Grundprinzipien dieser Charta beschreiben die Identität von Mitte 21.

Sie sollen nur mit größter Sorgfalt und im Bewusstsein ihrer grundlegenden Bedeutung weiterentwickelt werden. Veränderungen bedürfen eines breiten Konsenses innerhalb der Gemeinschaft.

Leitsatz

Mitte 21 versteht sich als lernende Gemeinschaft. Unsere Werte geben Orientierung. Unsere Lösungen entwickeln sich weiter. Unser Ziel ist eine freie, leistungsfähige und nachhaltige Gesellschaft, die Verantwortung für heutige und kommende Generationen übernimmt.